der spusu SKN St. Pölten, FN 111641965
3100 St. Pölten, Bimbo-Binder-Promenade 9
in der Folge kurz „der Betreiber“ genannt, betreibt in der Stockschützenhalle mit der Adresse Putzgasse, 3100 St.Pölten, eine Sportfläche mit Kunstrasen. Die Überlassung dieser Sportfläche an den Nutzer erfolgt ausschließlich zu den im Folgenden festgelegten Bedingungen:
1. Umfang der Nutzung
Der Nutzer ist dazu berechtigt, die in der Stockschützenhalle mit der Adresse Putzgasse 325, 3100 St.Pölten eingerichtete Kunstrasenfläche innerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzungszeit zu benutzen. Das Grundstück darf frühestens zu Beginn der vereinbarten Nutzungszeit betreten und muss spätestens zum Ende der vereinbarten Nutzungszeit verlassen werden. Auf dem Grundstück können keine Umkleidemöglichkeiten, WC-Anlagen oder Duschen verwendet werden.
Benützt werden darf innerhalb dieser Nutzungszeiten die vor der Halle befindliche Parkfläche und die in der Halle eingerichtete Kunstrasenfläche. Weitere auf dem Grundstück befindliche Flächen, wie insbesondere sonstige Bereiche der Stockschützenhalle und die sonstigen Außenbereiche der Liegenschaft dürfen nicht benutzt werden. Diese Flächen werden in weiterer Folge als Nutzungsgegenstand bezeichnet.
Die Nutzung der Kunstrasenfläche darf ausschließlich zu Zwecken der sportlichen Betätigung erfolgen. Dabei dürfen ausschließlich Tätigkeiten durchgeführt werden, die nicht zu einer Schädigung der Kunstrasenfläche oder der sonstigen Teile der Liegenschaft führen können. Die Durchführung von öffentlichen Wettbewerben unter der Beteiligung von Zuschauern ist verboten.
Die Nutzung der Parkfläche erfolgt ausschließlich zum Abstellen der Fahrzeuge der konkreten Nutzer der Kunstgartenfläche. Eine andere Nutzung ist nicht zulässig.
2. Nutzungsberechtigung
Zur Nutzung der Kunst Rasenfläche berechtigt ist ausschließlich der anlässlich der Vertragsvereinbarung angegebenen Nutzer. Dieser Nutzer ist dazu berechtigt, weitere Personen im Rahmen der von ihm gebuchten Zeiten zur Nutzung der Kunstrasenfläche mitzubringen. Er hat allerdings dafür zu sorgen, dass diese Personen ausschließlich mit dem Nutzer selbst oder der vom Nutzer anlässlich der Buchung genannten Aufsichtsperson die Liegenschaft betreten. Die benannte Aufsichtsperson ist als Erfüllungsgehilfe des Nutzers anzusehen, der Nutzer haftet für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.
Der Nutzer ist nicht dazu berechtigt, den Nutzungsgegenstand entgeltlich an andere Personen zu überlassen. Ausgenommen davon ist nur die Beteiligung von anderen Personen am mit dieser Vereinbarung festgelegten Nutzungsentgelt.
Am Ende der Nutzungszeit ist das Licht abzudrehen.
Der Nutzer hat Rücksicht auf die anderen Personen zu nehmen, die die Liegenschaft gleichzeitig oder im zeitlichen Nahebereich nutzen.
3. Nutzungsentgelt
Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Im Falle der Zahlungssäumnis hat der Nutzer pro Mahnung des Betreibers Kosten in Höhe von € 30,- zu bezahlen.
4. Aufsicht und Haftung
Der Nutzer verpflichtet sich selbst oder durch die von ihm benannten Aufsichtsperson ständig während der vereinbarten Nutzungszeit für eine Beaufsichtigung aller von ihm auf die Liegenschaft gelassenen Personen zu sorgen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass diese Personen den Vertragsgegenstand ausschließlich zum Zwecke der Sportausübung nutzen und bei dieser Nutzung keinerlei schädigendes Verhalten setzen. Der Nutzer verpflichtet sich dazu, während der Nutzung entstandene Schäden umgehend und ausnahmslos an den Betreiber zu melden. Der Nutzer ist insbesondere auch dazu verpflichtet, Aufzeichnungen darüber zu führen, welche Personen zu welchen Zeiten auf dem Nutzungsgegenstand aufhältig waren.
Der Nutzer ist insbesondere auch dazu verpflichtet, den Nutzungsgegenstand sauber zu halten. Er hat den Nutzungsgegenstand spätestens zum Ende der vereinbarten Nutzungszeit zu verlassen und auch dafür zu sorgen, dass die von ihm eingelassenen Personen den Nutzungsgegenstand spätestens zu diesem Zeitpunkt verlassen.
5. Ausschluss von der Nutzung
Der Betreiber ist dazu berechtigt, Nutzer ohne weitere Begründung von der Nutzung des Nutzungsgegenstandes auszuschließen. In diesem Fall ist dem Nutzer ein bereits bezahltes Nutzungsentgelt zurückzuerstatten.
Sollte der Nutzer schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung verstoßen, ist der Betreiber auch berechtigt, den Nutzer von der weiteren Nutzung des Nutzungsgegenstandes auszuschließen. In diesem Falle ist der Betreiber dazu berechtigt, das vereinbarte Nutzungsentgelt einzubehalten. Das Nutzungsentgelt dient in diesem Falle als vereinbarte Vertragsstrafe für das dem Betreiber entgangene Nutzungsentgelt. Der Nutzer kann allerdings beweisen, dass der Betreiber trotz Unterbleibens der Durchführung des Vertrages keinen konkreten Schaden erlitten hat, in welchem Falle die Vertragsstrafe entfällt.
6. Schadenersatz
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer aus entgangenem Gewinn entstehen, weiters auch nicht für Schäden, die dem Nutzer oder den von ihm eingelassen Personen aus leichter Fahrlässigkeit zugefügt werden. Ausgenommen davon sind Personenschäden.
7. Sonstiges
Zustellungen können an die vom jeweiligen Vertragspartner bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, jede Änderung ihrer Kontaktdaten, einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse, umgehend bekanntzugeben. Für den Fall, dass ein Vertragspartner die Änderung seiner Anschrift (auch seiner e-mail Adresse) nicht bekanntgegeben hat, können Zustellungen wirksam an die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt werden. Diese Erklärungen gelten als dem Vertragspartner zugegangen.